Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 A 379/08
18.06.2009
Leitsatz:
Zur Frage der "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne von § 4 der 2. BesÜV in der bis 24.11.1997 geltenden Fassung hier: Für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst stellt das Studium des Vermessungswesens eine Befähigungsvoraussetzung im Sinne des § 4 der 2. BesÜV dar.
Rechtsvorschriften: 2. BesÜV § 4;
SächsBG § 20
BRRG
§ 14

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