Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
1 B 735/05
16.03.2006
Leitsatz: Ob es sich bei den einer nachträglich erteilten Baugenehmigung beigefügten Regelungen um selbständig anfechtbare Nebenbestimmungen handelt, richtet sich nach dem Empfängerhorizont.
Rechtsvorschriften: SächsBO § 70aF,
VwVfG § 36 Abs 2 Nr 4,
VwGO § 161 Abs 2
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