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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 2 B 417/09
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21.07.2009 |
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Leitsatz:
1. Mitglieder des Senats einer Hochschule sind vor der Beratung oder Beschlussfassung möglichst vollständig über die zu beratenden oder beschließenden Gegenstände zu unterrichten.
2. Die Verletzung des Informationsrechts des Senators führt zur Rechtswidrigkeit des gefassten Beschlusses.
3. Zur (hier verneinten) Dringlichkeit einer vorläufigen Sicherung des Informationsrechts des Senators. |
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Rechtsvorschriften:
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SächsHG § 13 Abs 4 S 2, § 81;
VwGO § 123;
ZPO § 920 Abs 2 |
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Verweise / Links:
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