Leitsatz: Nach der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG im Laufe des Widerspruchsverfahrens eintretende Punktereduzierungen - hier durch Tilgung - berühren die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht.