Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 2 B 380/09
07.10.2009
Leitsatz
Schlagwörter:
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;
ärztliche Gutachten;
psychische Erkrankung;
leichte kognitive Störung als Ursache der Dienstunfähigkeit (hier: verneint)