Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 B 380/09
07.10.2009
Leitsatz
Schlagwörter: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;
ärztliche Gutachten;
psychische Erkrankung;
leichte kognitive Störung als Ursache der Dienstunfähigkeit (hier: verneint)
Rechtsvorschriften: SächsBG a F § 52
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