Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 B 370/08
24.11.2008
Leitsatz:
1. Das Recht eines Antragstellers auf fehlerfreie Ermessensentscheidung kann durch eine Regelung nach § 123 VwGO gesichert werden. Dabei kann der Antragsgegner zu einer Neuverbescheidung mit vorläufiger Wirkung verpflichtet werden.

2. Zur Frage der teilweisen Gleichwertigkeit einer Ausbildung als Kinderkrippenerzieherin mit der Erzieherausbildung.
Rechtsvorschriften: VwGO § 123;
EV Art 37 Abs 1 S 2
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)