Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 2 B 370/08
24.11.2008
Leitsatz:
1. Das Recht eines Antragstellers auf fehlerfreie Ermessensentscheidung kann durch eine Regelung nach § 123 VwGO gesichert werden. Dabei kann der Antragsgegner zu einer Neuverbescheidung mit vorläufiger Wirkung verpflichtet werden.
2. Zur Frage der teilweisen Gleichwertigkeit einer Ausbildung als Kinderkrippenerzieherin mit der Erzieherausbildung.