Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 401/09
07.12.2009
Leitsatz
Schlagwörter:
Untersagung von gewerblicher Vermittlungstätigkeit von Sportwetten;
Übergangsbestimmungen nach § 25 Abs. 1 und 2 GlüStV
Rechtsvorschriften:
GlüStV § 9 Abs 1 und Abs 2
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