Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 D 125/08
24.02.2010
Leitsatz
Schlagwörter: Prozesskostenhilfe, Staatsangehörigkeit, ausländische Eltern, gewöhnlicher Aufenthalt, Aufenthaltsbewillligung
Rechtsvorschriften: StAG § 4 Abs 3;
AuslG § 28
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