Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
4 A 172/08
10.03.2010
Leitsatz:
Ein übernommenes hohes finanzielles Risiko kann nicht durch den weitgehenden Erlass eines Beitrags, der letztlich zu Lasten des Leistungsniveaus des Versorgungswerks der Rechtsanwälte gehen würde, ausgeglichen werden.
Rechtsvorschriften: Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Freistaat Sachsen in der bis zum 21.10.2004 gültigen Fassung § 11, § 15 Nr 4
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