Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
4 A 289/09
25.05.2010
Leitsatz:
1. Zweifel an der fortbestehenden Zuständigkeit der Länder für die berufsständische Rechtsanwaltsversorgung sind auch nach heutigem Verfassungsrecht nicht veranlasst.

2. Die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Freistaat Sachsen beschränkt die Beitragsbemessung nach § 11 Abs. 1 nicht auf das anwaltliche Einkommen, sondern geht von einer umfassenden Beitragsbemessungsgrundlage aus, die grundsätzlich das gesamte Arbeitseinkommen erfasst.
Rechtsvorschriften: GG Art 3, Art 12, Art 28, Art 70 Abs 1, Art 74 Abs 1 Nr 1, Art 74 Abs 1 Nr 12;
SächsVerf Art 18 Abs 1;
SächsRAVG § 9 Abs 1
Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im FSS - RAUS - § 11 Abs 1, § 11 Abs 3, § 13 Abs 1, § 15 Abs 4
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