Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 182/10
22.06.2010
Leitsatz:
Die an einen Beamten gerichtete Anordnung, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, ist kein Verwaltungsakt.
Rechtsvorschriften: BBG § 44 Abs 6,
VwGO § 44a,
VwVfG § 35
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