Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 3 A 439/09
17.06.2010
Leitsatz:
Bei erwerbstätigen Einbürgerungsbewerbern muss im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht feststehen, dass bei Renteneintritt und mehr als acht Jahren aufstockende Leistungen der Grundsicherung im Alter nicht benötigt werden.