Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
3 A 439/09
17.06.2010
Leitsatz:
Bei erwerbstätigen Einbürgerungsbewerbern muss im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht feststehen, dass bei Renteneintritt und mehr als acht Jahren aufstockende Leistungen der Grundsicherung im Alter nicht benötigt werden.
Rechtsvorschriften: StAG § 10 Abs 1 Nr 3
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