Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
2 B 630/04
24.01.2005
Leitsatz: Am Förderschulteil von als Ersatzschulen genehmigten aber nicht anerkannten Schulen in freier Trägerschaft dürfen auch Schüler aufgenommen werden, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf nicht gemäß § 30 SchulG, § 12 SOFS diagnostiziert wurde, wenn dadurch einerseits die Homogenität der Förderschulklasse nicht beeinträchtigt wird und andererseits die nicht diagnostizierten Schüler nicht unterfordert werden.
Rechtsvorschriften: GG Art 7 Abs 4;
SächsVerf Art 102 Abs 3;
SächsFrTrSchulG § 3, § 5;
SchulG § 30;
SOFS § 12
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