Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
4 B 444/09
23.07.2010
Leitsatz:
1. Die Wirksamkeit der Ausweisung eines Eignungs- und Vorranggebiets für die Windenergienutzung im Bereich Pfaffroda/Dorfchemnitz durch die am 3. November 2004 beschlossene "Teilfortschreibung des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge bezüglich der Plansätze zur Nutzung der Windenergie" bedarf im Hinblick auf den Sicherheitsabstand zwischen den dort im Jahr 2004 bereits vorhandenen Erdgas- und Ethylenleitungen und Windkraftanlagen einer gerichtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren.

2. Zur Berücksichtigung von Windkraftanlagen im Planfeststellungsverfahren für eine erdabgedeckte Erdgasfernleitung.
Rechtsvorschriften: EnWG § 43 S 5, § 43a Nr 7 S 1, § 43e Abs 4, § 45 Abs 1, § 49 Abs 1;
ROG a F § 7 Abs 4 Nr 1;
SächsLPlG § 8, § 15 Abs 2
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