Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
4 B 710/04
03.03.2005
Leitsatz: Ein Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn ein Arzt über mehrere Jahre hinweg Patienten unter Ausnutzung des ihm im Arzt-Patienten-Verhältnis entgegengebrachten Vertrauens betrogen hat.
Rechtsvorschriften: BÄO § 3 Abs 1 S 1, § 5 Abs 2, § 8 Abs 1
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