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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 4 B 710/04
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03.03.2005 |
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Leitsatz: Ein Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn ein Arzt über mehrere Jahre hinweg Patienten unter Ausnutzung des ihm im Arzt-Patienten-Verhältnis entgegengebrachten Vertrauens betrogen hat. |
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