Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 4 B 87/10
14.09.2010
Leitsatz:
1. In Verbindung mit der Entscheidung zu Gunsten des D`Hondtschen Höchstzahlverfahrens kann eine geringe Ausschussgröße zu einer nicht spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse führen.