Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
4 B 987/04
24.05.2005
Leitsatz: 1. Ein nach der Eintragung eingetretener Vermögensverfall kann sowohl nach § 8 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 SächsArchG a.F. als auch nach § 7 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsArchG n.F. zur Löschung eines Architekten aus der Architektenliste führen. 2. Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Löschung aus der Architektenliste ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass der letzten Behördenentscheidung.
Rechtsvorschriften: SächsArchG aF § 7 Abs 2, § 8 Abs 2;
SächsArchG nF § 7 Abs 2, § 6 Abs 2
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)