Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 90/10
20.12.2010
Leitsatz
Schlagwörter: Zur Versetzung eines wegen Alkoholmissbrauchs sowohl polizeidienstunfähigen als auch dienstunfähigen Polizeivollzugsbeamten in den Ruhestand
Rechtsvorschriften: BeamtStG § 26;
SächsBG § 150
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