Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 90/10
20.12.2010
Leitsatz
Schlagwörter:
Zur Versetzung eines wegen Alkoholmissbrauchs sowohl polizeidienstunfähigen als auch dienstunfähigen Polizeivollzugsbeamten in den Ruhestand
Rechtsvorschriften:
BeamtStG § 26;
SächsBG § 150
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)