Leitsatz:
§ 13 BBesG in der bis zum 30.6.2009 geltenden Fassung ist gemeinschaftsrechtskonform dahin auszulegen, dass für den Anspruch von in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche Beamte auf Ausgleichszulage die Verhältnis-se vor Beginn der Elternzeit maßgeblich sind. |
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