Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
4 A 254/10
08.02.2011
Leitsatz:
Aus § 9 Abs. 1 Nr. 5 PBefG ergibt sich kein Recht der Behörde etwaige sich aus dem Kennzeichen ergebende Nutzungsbeschränkungen bei der Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen.
Rechtsvorschriften: PBefG § 9 Abs 1 Nr 5, § 13, § 13a
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