Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil A 5 A 444/08
21.02.2011
Leitsatz:
Asylbewerbern aus Syrien drohen allein wegen der Stellung eines Asylantrages und eines gegebenenfalls mehrjährigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland bei einer Rückkehr nach Syrien nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit asylerhebliche Maßnahmen.