Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
A 5 A 444/08
21.02.2011
Leitsatz:
Asylbewerbern aus Syrien drohen allein wegen der Stellung eines Asylantrages und eines gegebenenfalls mehrjährigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland bei einer Rückkehr nach Syrien nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit asylerhebliche Maßnahmen.
Rechtsvorschriften: AufenthG § 60 Abs 1
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