Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
10 F 8/10
11.04.2011
Leitsatz
Schlagwörter: Feststellung der Entscheidungserheblichkeit der nicht zugänglich gemachten Aktenbestandteile
Rechtsvorschriften: VwGO § 99 Abs 2 S 1
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