Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
7 D 27/04
27.07.2006
Leitsatz: 1. Nach der Vereinfachungsregelung in § 19 Abs. 5 Satz 1 SachenRberG ist auch ein Bodenrichtwert für erschließungsbeitragsfreies Bauland zur Bestimmung des Wertes eines "ortsüblich alterschlossenen Baulands" regelmäßig heranzuziehen. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Wertermittlung nach den §§ 27 ff FlurbG ist nach § 29 Abs. 2 Satz 1 FlurbG der Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht und nicht der in § 44 Abs. 1 Satz 3 FlurbG angesprochene Zeitpunkt für die wertgleiche Abfindung. 3. Auch bei einer unterstellten Befugnis, eine Ausgangsentscheidung im Wertermittlungsverfahren zu Lasten eines Widerspruchsführers zu verschlechtern, wäre eine solche reformatio in peius, jedenfalls beschränkt auf den Gegenstand des Widerspruchsverfahrens.
Rechtsvorschriften: FlurbG § 27 Abs 1, § 27 Abs 2 S 1, § 29, § 44, § 141 Abs 2;
LwAnpG § 63 Abs 2, § 64;
SachenRBerG § 19, § 68
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