Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
1 D 28/04
24.04.2007
Leitsatz: Regionalpläne bedürfen der Ausfertigung. Fehlt eine solche, handelt es sich um einen Mangel, der einer einfach-gesetzlichen Heilungs- oder Unbeachtlichkeitsregelung nicht zugänglich ist.
Rechtsvorschriften: SächsLPlG nF § 7 Abs 4, § 8, § 12;
SächsGemO § 4 Abs 4 S 2 Nr 1
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