Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 538/09
04.05.2011
Leitsatz:
Die Vorschrift des § 69 Abs. 3 SächsBRKG hat keinen durch Auslegung zu ermittelnden Regelungsinhalt und scheidet damit als Ermächtigungsgrundlage für eine satzungsrechtliche Regelung einer Pflicht zum Ersatz der Kosten für Einsätze der Gemeindefeuerwehren zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe aus.
Rechtsvorschriften: SächsBRKG § 69 Abs 1, § 69 Abs 2, § 69 Abs 3
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