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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 2 B 192/03
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20.02.2004 |
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Leitsatz: 1. Im Freistaat Sachsen ist der Ministerpräsident für die Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppe C 4 zuständig. 2. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe C 4 liegen nicht vor, wenn der zu berufende Professor vom Tage der Ernennung an ohne Dienstbezüge auf Dauer für die Tätigkeit als Chefarzt einer privatrechtlichen betriebenen Klinik beurlaubt und darüber hinaus Forschungs-, Lehr- und Prüfungsleistungen gegenüber der Medizinischen Fakultät einer Universität erbringen soll. |
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Rechtsvorschriften:
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SächsVerf Art 66;
SächsBG § 5 Abs 1, § 7 Abs 1, § 10 Nr 1, § 11;
SächsHG § 58 Abs 3;
ErnVO § 1;
BGB § 311 |
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Verweise / Links:
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