Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 D 157/11
11.01.2012
Leitsatz
Schlagwörter: Mitteilung der Adresse des Klägers mit Hinweis "c/o", Klagerücknahme bei untergetauchtem Kläger
Rechtsvorschriften: VwGO § 92
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