Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 A 110/11
10.02.2012
Leitsatz
Schlagwörter: Zulassung der Berufung, Anforderungen an eine Verwendungsabfrage bei einem Beamten, der die Laufbahnbefähigung für mehrere Laufbahnen besitzt
Rechtsvorschriften: VwGO § 124 Abs 2 Nr 1;
BeamtStG § 26
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