Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
2 B 468/03
08.07.2004
Leitsatz: Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -; Umdeutung einer Rücknahme einer Apothekenerlaubnis in einen Widerruf nach § 4 Abs. 2 ApoG; Zuverlässigkeit für den Betrieb einer Apotheke nach § 2 ApoG; Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung nach § 7 ApoG.
Rechtsvorschriften: ApoG § 4 Abs 1, § 4 Abs 2, § 2 Abs 1
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