Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 E 99/11
26.03.2012
Leitsatz
Schlagwörter:
Streitwertbeschwerde, Pfändungsverfügung mit Einziehungsüberweisung, Bestandskraft, Vollstreckung
Rechtsvorschriften:
VwGO § 80 Abs 5
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)