Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
2 A 520/11
17.04.2012
Leitsatz:
Die Schulträger öffentlicher Schulen haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für von ihnen für die Verwendung im Unterricht hergestellte Kopien. Hierfür besteht keine Anspruchsgrundlage
Rechtsvorschriften: SächsVerf Art 102 Abs 4 S 1 und Abs 5;
SchulG § 38, § 31, § 21 Abs 1
SchulG
§ 21 Abs 22
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)