Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 2 A 520/11
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17.04.2012 |
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Leitsatz:
Die Schulträger öffentlicher Schulen haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für von ihnen für die Verwendung im Unterricht hergestellte Kopien. Hierfür besteht keine Anspruchsgrundlage |
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Rechtsvorschriften:
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SächsVerf Art 102 Abs 4 S 1 und Abs 5;
SchulG § 38, § 31, § 21 Abs 1
SchulG
§ 21 Abs 22
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Verweise / Links:
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