Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 520/09
08.06.2012
Leitsatz
Schlagwörter: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Gegenstandsloswerden der Verbotsverfügung, Rechtsschutzbedürfnis
Rechtsvorschriften: VwGO § 80 Abs 5;
BeamtStG § 39
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