Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 183/11
30.05.2012
Leitsatz
Schlagwörter: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Polizeibeamter, Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Ruhesetzungsverfügung, Änderung der Sach- und Rechtslage, polizeiärztliches Gutachten
Rechtsvorschriften: VwGO § 80 Abs 5;
BeamtStG § 26;
SächsBG § 150
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