Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 270/12
16.08.2012
Leitsatz:
Aufgrund der Sprengelpflicht für Grundschüler ist der Schulleiter verpflichtet, vorrangig die in dem seiner Grundschule zugeordneten Schulbezirk wohnenden Kinder aufzunehmen.

Rechtsvorschriften: GG Art 7 Abs 1;
SächsVerf Art 103 Abs 1;
SchulG § 25;
SOGS § 4
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)