Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
5 BS 91/03
20.10.2003
Leitsatz: 1. § 8 Abs. 2 SAbwaG verpflichtet nicht lediglich Einleiter i.S.v. §§ 7 und 8 AbwAG zur Abgabe einer Erklärung. 2. Zur Festsetzungsverjährung einer Abwasserabgabe. 3. Voraussetzungen für eine unbillige Härte i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO.
Rechtsvorschriften: VwGO § 80 Abs 5, § 80 Abs 4 S 3;
SAbwaG § 10;
AbwAG § 11
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