Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
1 B 313/12
28.09.2012
Leitsatz:
1. In Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung ist regelmäßig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Bebauungsplans auszugehen, wenn dieser nicht offensichtlich unwirksam ist (wie OVG NRW, Beschl. v. 19.01.2009 - 10 B 1687/08 -, juris Rn. 12).

2. Auch im Baunachbarstreit kann das Gericht anordnen, dass die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht - wie im Regelfall - rückwirkend, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt.

3. Zum Störgrad eines metallverarbeitenden Betriebs.
Rechtsvorschriften: VwGO § 80a, § 80 Abs 5;
BauGB § 30, § 8 Abs 1 Nr 1
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)