Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 BS 350/03
23.03.2004
Leitsatz: Kein Umwandlungsanspruch eines Beamten auf Probe, wenn ein während der Probezeit gegen den Beamten eingeleitetes Untersuchungsverfahren nach § 116 Abs. 2 SächsDO nicht abgeschlossen ist und das Verfahren nicht ungebührlich verzögert wird.
Rechtsvorschriften:
SächsBG § 80 Abs 2 Nr 4, § 80 Abs 5, § 8, § 42 Nr 1, § 72, § 78 Abs 1, § 96;
SächsDO § 116 Abs 2
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