Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 B 287/12
23.10.2012
Leitsatz
Schlagwörter: aufschiebende Wirkung, Vergnügungssteuer, ernstliche Zweifel, offene Erfolgsaussicht, aufwendige Tatsachenfeststellung, erdrosselnde Wirkung, Rückwirkung, Vertauensschutz
Rechtsvorschriften: VwGO § 80 Abs 5
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