Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 354/12
27.02.2013
Leitsatz
Schlagwörter: Untersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH wegen Unzuverlässigkeit, Vorrang der Widerrufsregelungen soweit Erlaubnis nach § 34c GewO widerrufen wird
Rechtsvorschriften: GewO § 35 Abs 1, § 35 Abs 7a, § 35 Abs 8, § 34c;
VwVfG § 4a Abs 2 S 1 Nr 3
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