Leitsatz:
Im Anfechtungsprozess gegen einen an Miterben als Gesamtschuldner gerichteten Abwasserbeitragsbescheid für ein Grundstück, das im gesamthänderischen Eigentum der Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft steht, ist die nicht rechtsfähige Erbengemeinschaft anstelle ihrer Mitglieder weder beteiligungsfähig noch klagebefugt. |
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