Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 503/12
04.04.2013
Leitsatz:
Zum Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums nach Nichtbestehen einer Modulprüfung (verneint); zur möglichen Verfassungswidrigkeit von Bestehensregelungen bei Modulprüfungen.
Rechtsvorschriften: VwGO § 123;
SächsBG § 39 Abs 1;
SächsAPOPVD § 46
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