Leitsatz:
Aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - könnte im Sächsischen Kommunalabgabengesetz eine zeitliche Obergrenze fehlen, innerhalb der ein Abwasserbeitrag nach Schaffung der Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks an eine öffentliche Abwasseranlage festgesetzt werden darf. |
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