Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 316/12
17.06.2013
Leitsatz
Schlagwörter: familiäre Lebensgemeinschaft mit erwachsenem Kind, Schutz des Privatlebens gemäß Art 8 EMRK bei nicht rechtmäßigem Aufenthalt wegen Scheinehe
Rechtsvorschriften: AufenthG § 25 Abs 5, § 60a Abs 2 S 1
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