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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 5 A 714/10
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20.06.2013 |
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Leitsatz:
zum Schmutzwasserbeitrag als dem zu erbringenden Anteil am Betriebskapital, zur Beitragserhebung bei selbst getragenen Kosten eines Anschlusskanals und zum Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist, wenn die Gemeinde von einem gebührenfinanzierten zu einem beitragsfinanzierten Zweckverband wechselt, Aufrechnungsverbot |
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Rechtsvorschriften:
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SächsKAG § 2 Abs 2 S 1, § 17, § 18;
AO § 169, § 170, § 226 Abs 3 |
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Verweise / Links:
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