Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 A 714/10
20.06.2013
Leitsatz:
zum Schmutzwasserbeitrag als dem zu erbringenden Anteil am Betriebskapital, zur Beitragserhebung bei selbst getragenen Kosten eines Anschlusskanals und zum Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist, wenn die Gemeinde von einem gebührenfinanzierten zu einem beitragsfinanzierten Zweckverband wechselt, Aufrechnungsverbot
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 2 Abs 2 S 1, § 17, § 18;
AO § 169, § 170, § 226 Abs 3
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