Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
1 A 518/12
22.03.2013
Leitsatz:
1. Hat die Bauaufsichtsverwaltung ihr Entschließungsermessen maßgeblich auf die materielle Illegalität eines Vorhabens gestützt, darf sich die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der bauordnungsrechtlichen Ermessensentscheidung nicht auf die Frage beschränken, ob bereits die formelle Baurechtswidrigkeit ein Einschreiten hätte rechtfertigen können (Bestätigung von SächsOVG, Beschl. v. 24. April 1997, SächsVBl. 1997, 223 f.).

2. Zum "Einfügen" nach dem Maß der baulichen Nutzung i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Rechtsvorschriften: VwGO § 79 Abs 1 Nr 1, § 114 S 1;
BauGB § 34 Abs 1 S 1;
SächsBO § 80 S 1
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