Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 380/13
30.07.2013
Leitsatz
Schlagwörter: einstweiliger Rechtsschutz eines Obdachlosen gegen Einweisung in eine Wohnung
Rechtsvorschriften: SächsPolG § 3 Abs 1;
VwGO § 80 Abs 5, § 123 Abs 1
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