Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 380/13
30.07.2013
Leitsatz
Schlagwörter:
einstweiliger Rechtsschutz eines Obdachlosen gegen Einweisung in eine Wohnung
Rechtsvorschriften:
SächsPolG § 3 Abs 1;
VwGO § 80 Abs 5, § 123 Abs 1
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)