Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
1 B 336/13
21.06.2013
Leitsatz:
1. Nach sächsischem Landesrecht besteht ein Anspruch auf Besuch eines Kindergartens auch außerhalb der Wohnortgemeinde, wenn dort ein Platz verfügbar ist. Dem Wunsch- und Wahlrecht aus § 4 SächsKitaG kann nur eine gesetzliche Einschränkung entgegengehalten werden.

2. Eine sich aus der Bedarfsplanung ergebende allgemeine Unterdeckung für Kinderbetreuungseinrichtungen steht der Verfügbarkeit von tatsächlich nicht besetzten Plätzen nicht entgegen; entscheidend für die Frage der Kapazitätserschöpfung ist grundsätzlich die tatsächliche Belegung.
Rechtsvorschriften: SächsKitaG § 3, § 4, § 5
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