Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 396/13
12.09.2013
Leitsatz
Schlagwörter:
Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer Förderschulverpflichtung, Obergrenze der Förderstunden bei integrativer Unterrichtung
Rechtsvorschriften:
GG Art 3 Abs 3;
VwGO § 80;
SchulG § 30;
SOFS;
SchlVO
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