Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 A 91/11
10.10.2013
Leitsatz:
Schlagwörter:
Auch öffentliche Kleinkläranlagen sind der dezentralen Entsorgung zuzurechnen.
Rechtsvorschriften:
SächsKAG § 17 Abs 1 S 2 und S 3
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