Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
4 A 567/11
03.12.2013
Leitsatz:
1. Eine vollständige Übertragung öffentlicher Aufgaben auf einen privaten Dritten erfordert eine gesetzliche Grundlage. Eine Behörde des Freistaates Sachsen, in dem keine entsprechende gesetzliche Ermächtigung existiert, verstößt gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft, wenn Sie eine juristische Person des Privatrechts mit dem inhaltlichen Erlass von Abgabenbescheiden beauftragt.

2. Eine Eingliederungsvereinbarung ist eine kommunalpolitische Vereinbarung, die keine Wirkungen zugunsten oder zu Lasten Dritter entfaltet. Die Einwohner erhalten kein einklagbares Recht. Die Institute des Vertrages zugunsten Dritter und des Vertrages zu Lasten Dritter sind bei einer Eingliederungsvereinbarung nicht anwendbar.
Rechtsvorschriften: VwGO § 79 Abs 1 Nr 1;
SächsKAG § 33
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